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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schmitt NDT GmbH

•  Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil unserer Angebote und der mit uns abgeschlossenen Leistungsverträge und gelten uneingeschränkt, soweit wir nicht im Angebotstext oder dem Text der Auftragsbestätigung ausdrücklich eine hiervon abweichende Zusage machen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber verpflichten uns nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen. Eines ausdrücklichen Widerspruchs gegen deren Geltung im Einzelfall bedarf es nicht. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

•  Angebote und Leistungsumfang
Unsere Angebote sind in vollem Umfang freibleibend. Die zu jedem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben sind nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich von uns verbindlich bezeichnet werden. Die Angaben sind nur eine technische Darstellung und erhalten nur dann im Einzelfall eine zugesicherte Eigenschaft, sofern dies ausdrücklich von uns bestätigt wird.

An den Angebotsunterlagen, wie Kostenvoranschlag, Zeichnungen u.ä. behalten wir uns das Eigentum und unser Urheberrecht vor. Der Auftraggeber darf sie Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht zugänglich machen. Die von uns zu prüfenden Teile werden von uns nicht bearbeitet oder verändert. Müssen Arbeiten oder Änderungen durchgeführt werden und geschieht dies nicht nach Rücksprache mit dem Auftraggeber ausnahmsweise durch uns, so haften wir nicht für Beschädigungen oder Verschlechterungen dieser Teile. Diese Zusatzarbeiten werden von uns in jedem Fall getrennt in Rechnung gestellt.

Maßgebend für den Umfang unserer Prüfleistungen ist eine beiderseits unterzeichnete schriftliche Vereinbarung, oder, mangels einer solchen, eine schriftliche Auftragsbestätigung durch die Firma Schmitt NDT GmbH. Die Bewertung der Prüfergebnisse erfolgt nach den gültigen Regelwerken oder nach ihren eigenen Werksnormen. Anderweitige Bewertungskriterien sind nur dann als verbindlich durch uns anzusehen, wenn der Auftraggeber dies in schriftlicher Form mitteilt. Als verbindlich gelten jeweils nur die im schriftlichen Prüfbericht aufgeführten Tatsachen. Die Firma Schmitt NDT GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Folgen von Maßnahmen, die der Auftraggeber aufgrund der Prüfergebnisse selbst entscheidet.

Entscheidungsregel gemäß DAkks-Anforderungen: Falls vom Kunden keine andere schriftliche Vorgabe eingeht: Zulässig nach AW98 (eQMS Schmitt) sind ermittelte Messwerte, solange sie innerhalb der vorgegebenen Toleranzgrenzen liegen.

• Vertragsabschluss
Der Leistungsvertrag kommt mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung beim Auftraggeber zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

• Preise
Die Preise und Stundensätze gelten bis auf Widerruf. Wir behalten uns eine Angleichung der Verrechnungs-, Spesen-, und Reisekostensätze für den Fall vor, dass die Löhne und Gehälter, Sozialkosten oder alle sonstigen Arbeitsbedingungen bis zur Beendigung der Arbeiten, Änderungen erfahren.

Alle Preissätze und Kostenvoranschläge sind Nettowerte. Die zum Zeitpunkt der Leistungserfüllung gültige Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet und getrennt ausgewiesen.

Im übrigen gelten die im Angebot bzw. in der Auftragserteilung genannten Preise. Sonstige Kosten, wie z.B. Dokumentation und Auswertung werden gesondert berechnet. Sollte der Auftraggeber einmal vereinbarte Prüfzeiten kurzfristig ändern, so werden die sich hieraus ergebenden Kosten von uns in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn wir zu den vereinbarten Zeiten am Prüfort unsere Leistungen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht erbringen können.

• Leistungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat rechtzeitig und kostenlos zur Abwicklung der Arbeiten nachfolgend aufgeführte Leistungen, unter Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften, zu gewährleisten:
• Bereitstellung von Elektroanschlüssen 220 V., soweit erforderlich,
• Ausleuchtung und Gestellung von Arbeitsbühnen und / oder Gerüsten (gemäß UVV), soweit erforderlich,
• Gestellung eines geeigneten Unterstellplatzes / -raumes für unsere Fahrzeuge und Arbeitsgeräte, in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes,
• Vorbereitung der Prüf- / Untersuchungsstellen.

• Leistungsdauer
Angaben über die Leistungsdauer wurden unter Zugrundelegung eines normalen Arbeitsablaufes ermittelt und gelten daher nur annähernd. Beginn und Zeitdauer können sich durch unvorhergesehene, außerhalb unseres Einflusses liegende Umstände, verschieben. Dazu gehören auch Maßnahmen oder Anforderungen von staatlichen / privaten Institutionen. Wir behalten uns vor, in all diesen Fällen, eine vertragliche Anpassung zum nächstmöglichen Termin, in Abstimmung mit dem Auftraggeber, vorzunehmen.

Im Falle von Vertragsänderungen oder Unterbrechungen, die nicht auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen sind, trägt der Auftraggeber die uns entstandenen Kosten, einschließlich jener, die bei Abziehung des gestellten Personals anfallen.

• Liefer- und Zahlungsbedingungen
Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

Die Vertragbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Gerichtsstand ist, nach unserer Wahl, der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.

Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR Factoring GmbH, Hauptstr. 131 – 137, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR Factoring GmbH übertragen.

Zur Erfüllung unseres Factoring-Vertrages (Abtretung unserer Forderungen und Übergabe des Debitorenmanagements) werden wir folgende Daten an das Finanzdienstleistungsinstitut VR Factoring GmbH weiterleiten:

• Namen und Anschrift unserer Debitoren
• Daten unserer Forderungen gegenüber unseren Debitoren (insbesondere Bruttobetrag und Fälligkeitsdatum)
• Ggf. Namen von Ansprechpartnern und Kontaktdaten unserer Debitoren (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) in deren Hause zur Abstimmung der Debitorenbuchhaltung.

Die VR Factoring GmbH wird die Firmendaten der Debitoren an Auskunfteien und Warenkreditversicherer weitergeben sowie an Auftragsverarbeiter (IT-Datenverarbeitung, Druckdienstleister etc.).

Die weiteren Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der „Aufklärung Datenschutz“ der VR Factoring GmbH, die Sie online unter https://www.vr-factoring.de/datenschutz/ einsehen und herunterladen können.

Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

• Eigentumsvorbehalt
Die Ware, Prüfleistungen, Dokumentationen, Filme, usw. bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Die gelieferten Prüfungsunterlagen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehenden Ansprüche unser Eigentum.

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir jederzeit berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Prüfungsunterlagen zu verlangen. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet.

• Haftung und Gewährleistung
Für die Durchführung unserer Arbeiten übernehmen wir die Gewähr für eine sachlich und fachlich einwandfreie Bearbeitung. Die Gewährleistungszeit endet 6 Monate nach Beendigung der Arbeiten. Festgestellte Beanstandungen sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb der o.g. Frist, mitzuteilen. Für Mängel an unseren Vertragsleistungen haften wir bei nachgewiesenem Verschulden bis zur Höhe des Auftragswertes, in dem wir die fehlerhafte Leistung nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen.

Eine weitere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn, uns wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nachgewiesen. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers, nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Fehlern von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.

• Verzugsentschädigung
Erwächst dem Auftraggeber infolge eines von uns zu vertretenden Verzuges ein Schaden, so ist er, unter Ausschluss jeglicher weiterer Ansprüche (ausgenommen solcher aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. in den sonstigen Fällen von Punkt 9. Absatz 2)  berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu verlangen. Diese beträgt für jede volle Woche 0,5% maximal 5% des Leistungsumfanges.
Verzögert sich die Leistungserfüllung durch Umstände, die von uns nicht verschuldet sind, tritt eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist ein. Dies gilt auch dann, wenn solche Umstände eintreten, nachdem wir in Verzug geraten sind. Die durch die Verzögerung entstandenen Kosten trägt der Auftraggeber.

• Aufhebung der vertraglichen Verpflichtungen
Alle Fälle höherer Gewalt, die, ohne hierauf beschränkt zu sein, Feuer, Flut, Überschwemmung, Erdbeben, Explosion, Aufruhr, Epidemien, Revolutionen, Streik, Aussperrung, Krieg, gesetzliche Beschränkungen und vermeidliche Betriebsstörungen einschließen, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen die Vertragspartner von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen.

• Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Für die mit uns geschlossenen Verträge (auch durch ausländische Auftraggeber) gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss von UN Kaufrecht.
Gerichtsstand ist, nach unserer Wahl, am Sitz unseres Unternehmens oder Frankfurt am Main.
Sollten einzelne Bestimmungen vorstehender Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser Bedingung wirksam. Die unwirksamen Bestimmungen sollten möglichst durch einvernehmliche, ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommenden, Regelungen der Vertragspartner ersetzt werden.  
Frankenthal, den 01.05.2019

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